Weg frei für eine klimafreundliche und bezahlbare Wärmeversorgung
Bundestag verabschiedet Gesetz für die Wärmeplanung – Wichtiger Beitrag zur Planungs- und Investitionssicherheit für Länder, Kommunen und Energieversorger
Der Deutsche Bundestag hat heute das Gesetz für die Wärmeplanung und zur Dekarbonisierung der Wärmenetze (Wärmeplanungsgesetz) verabschiedet. Er schafft damit eine wesentliche Grundlage für eine klimafreundliche und bezahlbare Wärmeversorgung in Deutschland, die dazu beiträgt die Klimaziele im Jahr 2045 einzuhalten.
Ziel des Wärmeplanungsgesetzes ist es, die Planungs- und Investitionssicherheit der Akteure vor Ort zu verbessern und die Entwicklung der Wärmeversorgung und Energieinfrastrukturen zu steuern. Das Wärmeplanungsgesetz sieht dazu eine Verpflichtung der Länder vor, Wärmeplanungen durchzuführen. Die Länder können diese Aufgabe auf die Kommunen übertragen. Kernstück der Wärmeplanung ist die Ausweisung von Wärmeversorgungsgebieten. Dabei wird dargestellt, welche Wärmeversorgungsart für ein Gemeindegebiet besonders geeignet ist. Die Ausweisung erfolgt auf Basis einer Bestandsanalyse, mit der die bestehende Wärmeversorgung ermittelt wird, sowie einer Potenzialanalyse.
Das Wärmeplanungsgesetz soll gemeinsam mit der Novelle des Gebäudeenergiegesetzes zum 1. Januar 2024 in Kraft treten. Neben der Wärmeplanung legt das Gesetz Anforderungen an den Einsatz von erneuerbaren Energien und unvermeidbarer Abwärme in Wärmenetzen fest. Bis zum Jahr 2030 müssen Wärmenetze zu einem Anteil von 30 Prozent und bis 2040 zu einem Anteil von 80 Prozent aus erneuerbaren Energien oder unvermeidbarer Abwärme gespeist werden. Neue Wärmenetze müssen bereits ab dem 01. März 2025 einen Anteil von 65 Prozent aufweisen.
Klara Geywitz, Bundesministerin für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen:
"Wir sind jetzt wieder einen großen Schritt weitergekommen. Mit diesem Gesetz wissen die Kommunen, die Unternehmen, die Eigentümerinnen und Eigentümer, die Mieterinnen und Mieter in Zukunft, welche Energieversorgung für sie in Frage kommt und welche Möglichkeiten es in ihrem Ort überhaupt gibt. Wird die Wärme aus Geothermie oder Biomasse, aus Windkraft, Photovoltaik oder Abwärme erzeugt, kommt ein Fern- oder Nahwärmenetz in Frage? Auf all diese Frage gibt es Antworten, wenn Wärmepläne in den Kommunen aufgestellt werden. Dafür gibt es Zeit, kleine Gemeinden können sich bis Mitte 2028 dazu Gedanken machen.
Viele Kommunen haben sich bereits auf den Weg gemacht, in einigen Bundesländern ist die Wärmeplanung verpflichtend. Auch sind grenzüberschreitende Wärmeplanungen möglich, in den deutsch-polnischen und deutsch-französischen Grenzgebieten wird gemeinsam geplant. Das Gesetz lässt viele Wege und Möglichkeiten zu.
Ich bedanke mich bei den Abgeordneten des Deutschen Bundestages für ihre engagierte Arbeit und dafür, dass sie dieses Gesetz ermöglicht haben.“
Robert Habeck, Bundesminister für Wirtschaft und Klimaschutz:
„Städte und Gemeinden erhalten nun ein Instrument, mit dem sie ihre Wärmeversorgung in eigener Hoheit entwickeln, ausbauen und schrittweise auf erneuerbare Energien umstellen können. Das schafft Klarheit und Planungssicherheit. Der Ausbau der Wärmenetze kann auf unterschiedliche Weise geschehen, je nach dem, was sich vor Ort am besten anbietet, also wirtschaftlich und effizient ist: zum Beispiel mit Geothermie, Abwasserwärme oder der Umweltwärme, die sich durch Wärmepumpen, zunehmend auch durch Großwärmepumpen, in die Wärmenetze einspeisen lässt. Das Gesetz stellt sicher, dass die Wärmenetze in Deutschland dabei immer sauberer und klimafreundlicher werden.“
Kurzüberblick zum Gesetz:
• Kern des Wärmeplanungsgesetzes ist die Verpflichtung der Länder, dafür zu sorgen, dass Kommunen Wärmepläne erstellen: bis zum 30.06.2026 für Großstädte und bis zum 30.06.2028 für Gemeinden mit weniger als 100.000 Einwohnern.
• Bereits aufgrund Landesrechts erstellte haben Bestandsschutz; für andere Wärmepläne gilt Bestandsschutz, wenn die dem Wärmeplan zu Grunde liegende Planung mit den Anforderungen des Wärmeplanungsgesetzes im Wesentlichen vergleichbar ist.
• Die Wärmeplanung ist technologieoffen. Die Akteure vor Ort ermitteln und entscheiden über die wirtschaftlichste und effizienteste Wärmeversorgungsart. Dies kann eine leitungsgebundene Versorgung mittels Wärmenetz oder mit klimaneutralen Gasen oder eine dezentrale Wärmeversorgung, beispielsweise mittels Wärmepumpe, sein.
• Das Wärmeplanungsgesetz und das Gebäudeenergiegesetz sind aufeinander abgestimmt. Dazu zählt auch die Möglichkeit, die 65 Prozent-Vorgabe für Bestandsgebäude im Sinne des Gebäudeenergiegesetzes in zeitlicher Hinsicht vorzuziehen, wenn die zuständige Stelle dies entscheidet.
• Ergänzend zum Wärmeplanungsgesetz erfolgen Änderungen des Baugesetzbuchs, die die bauplanungsrechtliche Umsetzung der Wärmeplanung unterstützen, sowie eine Anpassung des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung.
Seit 2021 ist Stefan Wenzel im Bundestag, er ist der grüne Abgeordnete aus dem Wahlkreis Cuxhaven/Stade II - erstmals ein grüner Bundestagsabgeordnete aus unserem Wahlkreis.
Stefan Wenzel ist Mitglied im "Ausschuss für Umwelt,Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz". - Im "Haushaltsauschuss" sowie im Ausschuss für "Klimaschutz und Energie" ist er stellvertretendes Mitglied. Seit Juli 2022 ist Stefan Wenzel Parlamentarischer Staatssekretär beim Bundesminister für Wirtschaft und Klimaschutz.
weitere Infos auf der Internetseite der Bundestagsfraktion
Stefan Wenzel, von 2013 bis 2017 Umweltminister in Niedersachsen kandidierte in der Bundestagswahl in unserem Wahlkreis und wurde über die Landesliste in den Bundestag gewählt. Sein Wohnsitz ist in Cuxhaven, dort ist er mit einem Wahlkreisbüro in der Deichstraße 4 vertreten. Seine Mitarbeitende vor Ort ist Jana Wanzek . Das Wahlkreisbüro ist jeden Dienstag und Mittwoch zwischen 9:00 und 16:00 Uhr besetzt (Gesprächstermine nach Absprache). Mail: Stefan.Wenzel.wk@bundestag.de
... gesehen in der Bonner Verkehrsausstellung
Bundesregierung / StadtLandMensch-Fotografie
Mehr Unterstützung für Wattenmeerzentrum Cuxhaven
Vorschlag: Hendricks als Vermittlerin
2012 in Brokdorf//Cuxhaven_Gruppe
Anlässlich aktueller Berichterstattung zur Zukunft der Elbfähre erklärte der Cuxhavener Bundestagsabgeordnete Stefan Wenzel:
„Die Betreiber der Fähre von Cuxhaven nach Brunsbüttel befinden sich ohne Zweifel in einer sehr komplizierten Lage. Die Ursachen dafür sind insbesondere verschiedene wirtschaftliche Folgen der Pandemie. Um so mehr kommt es jetzt darauf an, tragfähige und rechtskonforme Vorschläge für die Unterstützung des Betriebes zu finden. Ich setze darauf, dass alle Beteiligten in Bund, Land und Kommunen in diesen Tagen konstruktiv an einer guten Zukunft für die Verbindung mit unseren schleswig-holsteinischen Nachbarn arbeiten“.
Rubrik: Bundesebene - Stefan Wenzel Bundestagsabgeordneter WK Cuxhaven/Stade II
Brokdorf - immer verbunden mit Widerstand, hier ein Foto aus 2008